Anwalt der ersten Stunde

Grundsatz

Wenn eine Straftat, ein Verbrechen oder Vergehen, begingen wird, befragt die Polizei Verdächtige und Zeugen. Wenn die befragte Person zum Verdächtigen wird, beginnt das Strafverfahren. Der Verdächtige muss die Möglichkeit haben, sich zu verteidigen und einen Anwalt hinzuzuziehen.

Arbeitsrecht

Der Arbeitgeber ist grundsätzlich verpflichtet, die Polizei hinzuzuziehen, wenn sich auf dem Betriebsgelände ein Unfall oder eine Straftat von einiger Schwere ereignet. Die Polizei führt dann am Arbeitsplatz eine Untersuchung durch, die manchmal sofort beginnen kann.

Hinzuziehung eines Anwalts

Der Arbeitnehmer kann einen Anwalt mit seiner Verteidigung beauftragen, wenn er beschuldigt wird, eine Straftat begingen zu haben, oder wenn er von der Polizei angehört wird. Dabei handelt es sich um das Recht auf einen Anwalt der ersten Stunde.

Dieses Recht besteht jedoch noch nicht zu Beginn der polizeilichen Ermittlungen. Der Zeitpunkt, zu dem das Recht auf einen Anwalt entsteht, ist manchmal unklar und bedarf einiger Klärungen.

Recht ou Pflicht ?

Der Anwalt der ersten Stunde ist ein Recht und keine Pflicht. Grundsätzlich kann der Arbeitnehmer entscheiden, auf ihn zu verzichten. Muss der Arbeitgeber ihn jedoch über seine Rechte aufklären oder ihm anbieten, einen Anwalt hinzuzuziehen, wenn er einer Straftat am Arbeitsplatz beschuldigt wird?

 

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1 Mär., 2010 vonMarianne Favre Moreillon