Alkohol am Arbeitsplatz

Gesundheitsschutz

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Gesundheit seiner Mitarbeiter zu schützen. Aus dieser Pflicht ergibt sich für den Arbeitgeber die Verpflichtung, gegen Alkohol am Arbeitsplatz vorzugehen. Ein Mitarbeiter, der unter Alkoholeinfluss zur Arbeit kommt, kann Schaden anrichten und seine Kollegen gefährden. Der Arbeitgeber muss Maßnahmen ergreifen, um sie zu schützen. Außerdem ist es im Veranstaltungs- oder Nachtleben üblich, dass die Mitarbeiter täglich mit Alkohol konfrontiert werden. Arbeitgeber müssen dafür sorgen, dass Arbeitnehmer, die u. a. in Nachtclubs oder Bars arbeiten, nicht gezwungen sind, am Arbeitsplatz Alkohol zu konsumieren.

Alkoholtests

Nachlassende Arbeitsqualität, unangemessenes Verhalten... Manchmal kann der Arbeitgeber vermuten, dass sein Arbeitnehmer vor oder während der Arbeitszeit oder Pause Alkohol konsumiert hat. Ein Alkoholtest scheint das ideale Mittel zu sein, um diesen Verdacht zu untermauern. Ein solcher Screening-Test ist geeignet, die Privatsphäre und die persönlichen Daten des Arbeitnehmers zu beeinträchtigen. Ein Screening ist nur dann zulässig, wenn der Arbeitgeber ein überwiegendes Sicherheitsinteresse hat, d. h. insbesondere die Vermeidung von Berufsunfällen.

Verweigerung

Wenn ein Screening-Test zulässig und legitim ist, kann der Arbeitgeber Sanktionen gegen den Arbeitnehmer ergreifen, der sich weigert, sich dem Test zu unterziehen. Dies ist der Fall, wenn der Arbeitnehmer aufgrund seines Alkoholkonsums Dritte oder seine Kollegen konkret und ernsthaft gefährdet.

Arztgeheimnis

Selbst wenn ein Screening-Test zulässig ist, darf der Arbeitgeber keinen im Handel erhältlichen Alkoholtester verwenden. Er muss sich an einen Arzt wenden, der an die ärztliche Schweigepflicht gebunden ist. Der Arzt darf das Ergebnis des Screeningtests nicht ohne weiteres herausgeben.

Entlassung

Wenn ein Arbeitnehmer am Arbeitsplatz unter Alkoholeinfluss steht, kann der Arbeitgeber entsprechende Maßnahmen ergreifen. Von einer einfachen Verwarnung bis hin zur fristlosen Kündigung hängt die Schwere der Strafe u. a. von der Position des Arbeitnehmers, der Gefährdung von Dritten sowie von einem Rückfall ab.

Alkoholabhängigkeit

Alkoholismus kann als Krankheit angesehen werden und somit ein inhärenter Bestandteil der Persönlichkeit des Arbeitnehmers sein. Der Arbeitgeber muss wachsam sein. Eine Entlassung läuft je nach Fall Gefahr, als missbräuchlich eingestuft zu werden.

Mitarbeiterparty

Champagner, lockere Atmosphäre... Mitarbeiterpartys sind bei den Angestellten besonders beliebt. Die Gefahr des übermäßigen Alkoholkonsums und des daraus resultierenden Missbrauchs ist nicht weit entfernt...

Auch wenn es sich um eine Feier handelt, findet sie in einem beruflichen Rahmen statt. Der Arbeitgeber kann bei einem Zwischenfall haftbar gemacht werden. Mitarbeiter, die sich entblößen, ein Angestellter, der einer Kollegin an den Hintern fasst, Fahren unter Alkoholeinfluss... Der Arbeitgeber muss die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um solche Ausschreitungen zu verhindern und zu vermeiden, dass er haftbar gemacht wird. 

Top Articles

1 Mär., 2010 vonMarianne Favre Moreillon