Impfungen

Gesundheitsschutz

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Gesundheit seiner Mitarbeiter zu schützen. Im Falle einer Epidemie oder Pandemie muss er besonders wachsam sein und spezifische Maßnahmen ergreifen, um Ansteckungen und Arbeitsunfähigkeit zu begrenzen.

Wenn eine Epidemie oder Pandemie besonders virulent ist, erscheint die Impfung der Mitarbeiter des Unternehmens als angemessene und wirksame Lösung, um die Ausbreitung der Krankheit zu bremsen.

Bundes- oder kantonale Pflicht

Das Epidemiengesetz ermöglicht es dem Bund oder den Kantonen, eine Impfung für bestimmte Personen unter bestimmten Bedingungen für obligatorisch zu erklären.

Im Fall von COVID19 wird die Impfung für die gesamte Bevölkerung dringend empfohlen. Aber wurde er deshalb für obligatorisch erklärt?

Verpflichtung durch den Arbeitgeber

Die Freiheit, sich impfen zu lassen oder nicht, ist Teil der persönlichen Freiheit des Arbeitnehmers. Eine Pflicht, sich impfen zu lassen, kann die körperliche Unversehrtheit des Arbeitnehmers beeinträchtigen.

Eine vom Arbeitgeber auferlegte Impfpflicht ist nur unter sehr strengen Bedingungen möglich. Der Arbeitgeber wird seine Beschäftigten häufig nicht zur Impfung zwingen können.

Bei Gesundheitspersonal und Angestellten, die als gefährdet gelten, ist die Situation jedoch differenzierter.

Verweigerung der Impfung

Wenn der Arbeitgeber von seinen Mitarbeitern verlangt, dass sie sich impfen lassen, und einige von ihnen sich weigern, ist die Situation heikel. Die Entlassung eines Mitarbeiters aufgrund dieser Weigerung ist besonders riskant.

Impfung im Unternehmen

Um ihre Mitarbeiter zu ermutigen, sich impfen zu lassen, organisieren einige Unternehmen Impfveranstaltungen.

Die Durchführung einer solchen Impfung kann mit der Verarbeitung sensibler persönlicher Daten des Mitarbeiters verbunden sein.

Kann der Arbeitgeber aus organisatorischen Gründen verlangen zu erfahren, ob seine Mitarbeiter bereits geimpft sind, ob sie sich impfen lassen möchten oder aus welchen Gründen sie dies ablehnen?

Arbeitsunfähigkeit

Das Obligationenrecht sieht vor, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer für eine begrenzte Zeit den Lohn zahlen muss, wenn er ohne eigenes Verschulden aus Gründen, die in seiner Person liegen, wie z. B. Krankheit, an der Arbeit verhindert ist.

Die Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers setzt voraus, dass die Verhinderung an der Arbeitsleistung nicht auf ein Verschulden des Arbeitnehmers zurückzuführen ist.

Wenn ein Mitarbeiter, der sich aus freien Stücken nicht impfen lassen wollte, positiv auf COVID-19 getestet wird, stellt sich die Frage, ob er Anspruch auf Lohnfortzahlung hat. Handelt es sich dabei um eine schuldhafte Arbeitsunfähigkeit? 

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1 Mär., 2010 vonMarianne Favre Moreillon